Ein Hausverkauf ist nie ein einfacher Vorgang – erst recht nicht nach einer Trennung. In einer emotional aufgeladenen Phase müssen Entscheidungen getroffen, Abläufe organisiert und viele Details geklärt werden. Wenn zusätzlich der Verkauf ohne Makler erfolgen soll, liegt die Verantwortung vollständig bei den Eigentümern. Das spart zwar Kosten, erfordert aber auch Planung, Zeit und Zusammenarbeit.
Gerade in dieser Situation stellt sich eine zentrale Frage:
Wer übernimmt welche Aufgaben beim Hausverkauf?
In diesem Beitrag erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Schritte beim privaten Hausverkauf nach einer Trennung – und eine klare Zuordnung, wie sich die Aufgaben fair und sinnvoll aufteilen lassen.
Nach einer Trennung sind die finanziellen Mittel häufig begrenzt. Ein Makler verlangt in der Regel eine Provision, die mehrere tausend Euro betragen kann – oft zwischen 3 und 6 Prozent des Verkaufspreises. Wer diese Kosten sparen möchte, entscheidet sich für den Verkauf in Eigenregie.
Die Vorteile:
Keine Maklerkosten
Direkte Kontrolle über alle Abläufe
Persönlicher Kontakt zu Interessenten
Flexiblere Gestaltung von Besichtigungen und Verhandlungen
Doch der Weg ist anspruchsvoll – besonders, wenn Kommunikation mit dem Ex-Partner schwierig ist oder beide emotional stark belastet sind. Umso wichtiger ist es, klare Aufgaben zu verteilen.
Bevor Sie Aufgaben aufteilen, sollte eines geklärt sein: Beide Eigentümer müssen sich grundsätzlich einig über den Verkauf sein.
Wenn beide im Grundbuch stehen, muss jede Entscheidung gemeinsam getroffen werden – vom Inserat bis zum Notartermin. Konflikte lassen sich nur vermeiden, wenn frühzeitig abgesprochen wird:
Wie soll der Verkauf organisiert werden?
Wer übernimmt welche Aufgaben?
Welche Informationen werden regelmäßig geteilt?
Welche Entscheidungen treffen Sie gemeinsam?
Halten Sie die Absprachen schriftlich fest – am besten in einem gemeinsamen Verkaufsplan. So entsteht Struktur, auch wenn die Kommunikation herausfordernd ist.
Ein Hausverkauf besteht aus vielen kleinen und großen Schritten. Damit nichts vergessen wird und jeder weiß, was zu tun ist, sollten die Aufgaben klar aufgeteilt werden.
Hier ist ein möglicher Fahrplan mit Aufgabenverteilung:
Aufgabe:
Alle relevanten Unterlagen zur Immobilie müssen zusammengetragen werden – dazu gehören:
Grundriss und Bauzeichnungen
Energieausweis
Wohnflächenberechnung
Grundbuchauszug (kann angefordert werden)
Nachweise über Sanierungen, Modernisierungen
Nebenkostenübersicht (z. B. Heizkosten, Hausgeld)
Wer sollte es übernehmen?
Diese Aufgabe eignet sich gut für die Person, die noch im Haus wohnt oder leichter Zugang zu Akten und Dokumenten hat. Wichtig ist, dass die Unterlagen digitalisiert und beiden Parteien zugänglich gemacht werden (z. B. über einen geteilten Ordner in der Cloud).
Aufgabe:
Ein realistischer Verkaufspreis muss ermittelt werden. Möglichkeiten:
Online-Bewertungstools
Vergleich mit ähnlichen Immobilien
Beauftragung eines Sachverständigen
Wer sollte es übernehmen?
Idealerweise eine neutrale Person oder gemeinsam. Wenn einer die Recherche übernimmt, sollte der andere die Ergebnisse prüfen. Bei größeren Unsicherheiten lohnt es sich, gemeinsam ein Gutachten in Auftrag zu geben.
Ziel: Eine gemeinsame Preisvorstellung, auf der das weitere Vorgehen basiert.
Aufgabe:
Das Haus sollte verkaufsbereit gemacht werden. Dazu gehören:
Aufräumen, entrümpeln
Reparaturen durchführen
Garten, Einfahrt, Terrasse herrichten
Räume neutral gestalten (Fotos entfernen, dekorativ zurückhaltend)
Gründlich reinigen
Wer sollte es übernehmen?
Die Person, die noch im Haus wohnt oder Zugang hat. Wenn beide noch dort leben, sollte eine faire Aufgabenverteilung erfolgen (z. B. einer innen, einer außen). Alternativ können auch Dienstleister hinzugezogen werden (z. B. Reinigungskraft, Entrümpelungsfirma).
Aufgabe:
Ein professionelles Exposé ist entscheidend. Es sollte enthalten:
Hochwertige Fotos (ggf. durch Fotografen)
Klare Beschreibung von Lage, Größe, Zustand
Grundrisse und Energiekennzahlen
Kontaktmöglichkeit
Wer sollte es übernehmen?
Diese Aufgabe kann gut von der Person übernommen werden, die Erfahrung mit Texten oder Online-Portalen hat. Fotos kann auch jemand übernehmen, der gut mit Kamera oder Smartphone umgehen kann – oder Sie beauftragen einen Dienstleister.
Idealerweise stimmen Sie den Text gemeinsam ab, bevor er veröffentlicht wird.
Aufgabe:
Die Immobilie muss auf relevanten Plattformen inseriert werden, z. B.:
ImmoScout24
Immowelt
eBay Kleinanzeigen
Facebook-Gruppen (lokal)
Wer sollte es übernehmen?
Derjenige, der die Anzeige erstellt hat, sollte auch die Inserate veröffentlichen und verwalten. Wichtig: Legen Sie eine eigene E-Mail-Adresse für den Verkauf an, auf die beide Zugriff haben – so bleiben beide informiert.
Aufgabe:
Anfragen von Interessenten müssen schnell und freundlich beantwortet werden:
Fragen klären
Unterlagen zusenden
Rückrufe organisieren
Bonität vorab prüfen
Wer sollte es übernehmen?
Hier kann es sinnvoll sein, sich abzuwechseln oder Zuständigkeiten zu klären: Einer für E-Mails, einer für Telefonate. Wichtig ist, dass alle relevanten Infos intern geteilt werden. Ein gemeinsames Dokument oder Protokoll hilft, den Überblick zu behalten.
Aufgabe:
Besichtigungen sind zentral – sie entscheiden oft über den Verkauf. Dazu gehört:
Terminvereinbarung
Haus vorbereiten (Licht, Sauberkeit, Belüftung)
Interessenten durch das Haus führen
Fragen beantworten
Wer sollte es übernehmen?
Hier entscheidet vor allem die Wohnsituation: Wer noch im Haus lebt, ist in der Regel die bessere Besetzung. Alternativ können auch beide anwesend sein – aber nur, wenn das Verhältnis das zulässt.
Wenn Kommunikation schwierig ist, kann eine neutrale dritte Person (z. B. Familienmitglied) die Besichtigung übernehmen.
Aufgabe:
Sobald sich ein ernsthafter Interessent gefunden hat, beginnen die Verhandlungen. Punkte sind:
Preis
Übergabetermin
Ausstattung (z. B. Einbauküche, Möbel)
Wer sollte es übernehmen?
Verhandlungen sollten gemeinsam vorbereitet und dann durch eine Person geführt werden, die ruhig und sachlich bleibt. Wichtig ist, dass beide Verkäufer dem Ergebnis zustimmen müssen – es bringt nichts, wenn einer verhandelt, der andere aber blockiert.
Aufgabe:
Sobald man sich einig ist, muss der Kauf notariell beurkundet und die Übergabe organisiert werden. Aufgaben:
Termin beim Notar vereinbaren
Unterlagen zusammenstellen
Protokolle für Übergabe erstellen
Schlüssel übergeben, Zählerstände ablesen
Wer sollte es übernehmen?
Die Terminabstimmung kann einer übernehmen, der organisatorisch den Überblick behält. Die Übergabe vor Ort sollte gemeinsam erfolgen, idealerweise sachlich und ruhig.
Führen Sie eine gemeinsame Tabelle oder Liste, z. B. mit Google Docs oder Excel:
Aufgabenübersicht mit Verantwortlichen
Status (offen, in Arbeit, erledigt)
Fristen und Termine
Ansprechpartner (z. B. Fotograf, Notar, Interessenten)
So behalten beide den Überblick, auch wenn es zwischendurch hektisch oder emotional wird.
Auch wenn die Beziehung endet – der Verkauf des gemeinsamen Hauses ist ein gemeinsames Projekt. Je klarer, sachlicher und strukturierter die Kommunikation, desto besser gelingt der Prozess.
Was hilft:
Regelmäßige kurze Abstimmungen (z. B. einmal wöchentlich telefonisch oder per E-Mail)
Alle Schritte dokumentieren
Bei Konflikten auf Vermittlung durch neutrale Dritte setzen
Ein Hausverkauf ohne Makler spart Geld – verlangt aber gute Organisation und klare Rollenverteilung. Gerade nach einer Trennung ist es entscheidend, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Die Immobilie soll verkauft werden, damit beide einen Neuanfang machen können.
Wenn Sie Aufgaben sinnvoll aufteilen, realistisch planen und sachlich kommunizieren, kann der Verkauf auch ohne professionelle Hilfe erfolgreich gelingen – Schritt für Schritt, gemeinsam.
Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen im Zusammenhang mit rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Aspekten eines Immobilienkaufs wird empfohlen, eine entsprechend qualifizierte Fachperson (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar) zu konsultieren.