Was tun, wenn zwei Eigentümer nicht gleichzeitig verfügbar sind – pragmatische Lösungen beim Immobilienverkauf während einer Trennung oder Scheidung

Der Verkauf einer gemeinsamen Immobilie ist eine große Herausforderung – insbesondere dann, wenn beide Eigentümer nicht gleichzeitig verfügbar sind. In Trennungs- oder Scheidungssituationen ist das inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. Berufliche Verpflichtungen, neue Wohnsitze, emotionale Distanz oder organisatorische Hürden sorgen oft dafür, dass gemeinsame Termine kaum geplant werden können. Doch auch in dieser Situation sind strukturierte Lösungen möglich, damit der Immobilienverkauf effizient und stressfrei gelingt.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Situation pragmatisch bewältigen, welche Abläufe sich bewähren und welche Kommunikationsstrategien Sie nutzen können, um flexibel und dennoch professionell vorzugehen. Das Ziel ist, trotz unterschiedlicher Verfügbarkeiten beider Parteien einen reibungslosen Ablauf von Besichtigungen, Verhandlungen und Übergabe zu gewährleisten.


1. Die Realität: geteilte Verfügbarkeit ist Alltagsproblem, nicht Ausnahme

Sobald eine Trennung vollzogen ist, ändern sich persönliche Lebensumstände meist grundsätzlich. Ein Partner zieht – vielleicht aufgrund der neuen Trennungssituation – in eine andere Stadt oder unterzeichnet einen Mietvertrag. Der andere bleibt im gemeinsamen Haus oder zieht ebenfalls aus. Berufliche Beanspruchung, Kinderbetreuung, Gesundheitsaspekte und emotionale Belastung begünstigen unterschiedliche Lebensrhythmen, die sich nur schwer synchronisieren lassen. Das Ergebnis: Beim privaten Immobilienverkauf gibt es selten noch gemeinsame Zeitfenster – viele Termine müssen allein oder dezentral organisiert werden.


2. Wer entscheidet wann? Kommunikationsstruktur etablieren

2.1 Feste Kommunikationskanäle definieren

Legen Sie gemeinsam ein digitales Kommunikationssystem fest. Ein Gruppen-Chat, ein freigegebener Online-Kalender oder eine einfache E-Mail-Verteilerliste können ausreichen. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen zu Terminen, Interessenten oder Verkaufsabläufen dort transparent dokumentiert sind.

2.2 Regelmäßige Abstimmungsintervallen vereinbaren

Auch wenn gemeinsame Treffen unwahrscheinlich sind, helfen wöchentliche kurze Absprachen – per Telefon oder Chat – um Fortschritte festzuhalten. Ideal sind feste Zeitfenster, etwa freitagnachmittags für 20 Minuten. Damit vermeiden Sie, dass jeder andere Infos bekommt – ein zentraler Aspekt für effiziente Zusammenarbeit.

2.3 Verantwortlichkeitsbereiche aufteilen

Wenn ein Partner oft nicht vor Ort ist, kann er zum Beispiel für Preisgestaltung und Kommunikation zuständig sein. Der andere übernimmt vor Ort Aufgaben wie Besichtigungen, Reparaturen oder Schlüsselübergabe. Eine klare Teilaufgabe fördert die Effizienz. Notieren Sie, wer welche Funktion übernimmt und wann welche Aktivitäten in welchem Tempo erwartet werden.


3. Vollmachten strategisch nutzen

3.1 Einzelvertretung per Vollmacht ermöglichen

Eine Möglichkeit, unabhängige Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, ist eine einfache Vollmacht. Jeder Ehepartner unterschreibt sie, damit der andere bei notwendigen Entscheidungen vertreten kann. Das betrifft oft Besichtigungstermine, notarielle Kommunikation oder kleine Vertragsabwicklungen. Damit ist kein Notartermin notwendig – vollumfängliche Kontrolle bleibt trotzdem erhalten.

3.2 Kommunikative Absprache zu Vollmachten

Wichtig ist, dass jede Vollmacht transparent mit dem anderen kommuniziert wird. Begeben Sie keine Alleingänge mit weitreichenden Entscheidungen. Vereinbaren Sie, dass Vollmachten nur für den jeweiligen Prozess gelten – und nicht übermäßig viele Schlüsselentscheidungen ohne Rücksprache erlauben.


4. Besichtigungen ohne gemeinsame Anwesenheit

4.1 Ein Ansprechpartner pro Termin

Wenn nur einer der beiden verfügbar ist, führt er die Besichtigung alleine durch. Es wirkt professionell, wenn vorab in der Terminbestätigung steht: „Beim Termin ist Herr X anwesend, Frau Y ist telefonisch erreichbar. Bei Bedarf konferieren wir Sie dazu.“ So wirkt jedes Szenario transparent – und Interessenten spüren keine Unachtsamkeit.

4.2 Digitale Begleitung per Telefon oder Video

Sobald ein Partner nicht dabei sein kann, ist das digitale Element hilfreich: Ein kurzes Video-Gespräch via Handy erlaubt dem abwesenden Partner, Fragen live zu übernehmen. Die sichtbare Präsenz beider Eigentümer wirkt verbindlich und sorgt für effiziente Gespräche. Eine gute technische Ausstattung reicht aus – etwa Freisprecheinrichtung, Mobiltelefonhalter und stabile Internetverbindung.

4.3 Vorab-Aufklärung potenzieller Käufer

Erwähnen Sie im Exposé oder im E-Mail-Verkehr, dass einer der Eigentümer aufgrund von Terminkonflikten nicht immer präsent sein kann – und bieten Sie stattdessen an, telefonisch oder digital zuzuschalten. Es wirkt souverän und professionell – nicht unorganisiert.


5. Verhandlungssituationen auch flexibel gestalten

5.1 Preisverhandlung vorbereiten

Definieren Sie gemeinsam den Zielpreis, Mindestpreis und eventuelle Zugeständnisse – und legen Sie fest, wer welches Preisintervall eigenständig vertreten darf. So kann auch ein allein anwesender Partner sachlich argumentieren, bleibt aber im Rahmen des Absprachen.

5.2 Elektronische Beteiligung per Konferenz

Wenn der zweite Eigentümer nicht anwesend ist, kann dieser per Video oder Telefon zugeschaltet werden. Das wirkt professionell – als hätten Sie einen vollwertigen Verkaufsprozess. Technische Basis: Smartphone mit Freisprechfunktion plus stabile Leitung.

5.3 Entscheidungsmatrix als Notfallplan

Sie können auch vereinbaren, dass ab einem bestimmten Angebotspreis jeder eigenständig bestätigen darf. Ein klarer schriftlicher Ablauf vermeidet, dass alles in Unsicherheit erstickt oder sich Terminpläne auseinanderziehen.


6. Dokumentation und Nachbereitung dringend erforderlich

6.1 Protokoll führen

Jedes Treffen, jede Rückmeldung, jedes Angebot wird in einem kurzen internen Protokoll dokumentiert – wer was gesagt hat, was vereinbart wurde. Damit beugen Sie Irritation, unterschiedliche Erinnerungen oder Missverständnisse vor.

6.2 Exposé und Unterlagen digital bereithalten

Legen Sie einen geschützten Ordner mit Exposé, Energieausweis, Grundriss, Fotos und Kanalstatistiken an. Ein Partner kann so von überall darauf zugreifen und Anfragen unverzüglich beantworten.

6.3 Feedbackschleifen integrieren

Bitten Sie Interessenten gezielt nach der Besichtigung um Rückmeldung. Je schneller Sie reagieren können, desto besser. Nutzen Sie diese Infos zur Nachjustierung.


7. Übergabebegleitung auch dezent organisieren

7.1 Schlüssel- und Protokollübergabe

Ziehen beide Partner aus, kann die Übergabe dennoch strukturiert erfolgen: Einer begleitet den Käufer, der andere hält sich bereit für telefonische Bestätigung. Ein Übergabeprotokoll wird gemeinsam digital erstellt.

7.2 Reinigung und Gemeinschaftsaufgaben

Planen Sie Aufgaben wie Reinigung, Rasenmähen oder Kleinreparaturen gemeinsam – trotz räumlicher Trennung. Vereinbaren Sie, dass jeder seinen Teil übernimmt oder externe Dienstleister beauftragt.


8. Umgang mit unvorhersehbaren Terminkonflikten

8.1 Sofortiger Ersatztermin

Wenn ein Partner kurzfristig ausfällt, verweisen Sie Interessenten freundlich auf Verfügbarkeit des anderen oder Option auf digitale Teilnahme. Solche Wege wirken effektiver als Absagen oder Verschiebungen.

9.2 Notfallkontakt einrichten

Legen Sie fest, dass eine dritte Person (Freund, Familienmitglied, Nachbar) namens und kontaktiert werden kann, wenn beide Partner ausfallen. Dies schafft Sicherheit für Interessenten und Profis.


9. Emotionale Stabilität stärken

9.1 Verkaufsfokus statt Emotion

In Trennungsphasen hängen noch viele persönliche Erinnerungen an der Immobilie. Achten Sie darauf, dass professionelle Gespräche nicht in emotionale Debatten abdriften. Die klare Rollenverteilung hilft dabei.

9.2 Unterstützung von außen

Wenn Terminorganisation oder Entscheidungsfreiheit belastend wirkt, ziehen Sie eine zuverlässige Drittperson hinzu – Freundin, Berater, Mediator. Der Fokus bleibt auf dem Verkaufsprozess.


10. Nachbereitung des gesamten Prozesses

10.1 Gemeinsame Rückschau

Nach Abschluss – ob erfolgreicher Verkauf oder nicht – lohnt eine Besprechung. Was lief gut, was könnte optimiert werden? Welche Rolle spielten Verfügbarkeit und Vollmachten?

10.2 Dokumentation für Zukunft

Schreiben Sie auf, was funktioniert hat: Digitale Herrschaft, Vollmachtsregelung, Aufgabenverteilung. Das kann im Wiederholungsfall (bei weiteren Immobilien oder anderen Trennungsprozessen) sehr hilfreich sein.

10.3 Emotionale Nachsicht

Ein Immobilienverkauf ist ein Kapitel – sowohl kaufmännisch als auch emotional. Nutzen Sie den Abschluss als Neuanfang und belohnen Sie sich damit, dass Sie trotz Gefühlsbelastung strukturiert geblieben sind.


Fazit

Wenn zwei Eigentümer nicht gleichzeitig verfügbar sind – etwa durch neue Lebensräume, berufliche Deadlines oder private Verpflichtungen –, ist der Immobilienverkauf in Trennungssituationen deutlich komplexer. Doch mit pragmatischen Lösungen wie digitalen Tools, klaren Zuständigkeiten, Vollmachten, Protokollen und Ersatzpersonen gelingt ein strukturierter Ablauf vom Exposé bis zur Übergabe.

Wichtig ist ein kompromisslos professionelles Vorgehen: Besichtigungen mit digitalem Backup, Verhandlungen mit Repräsentation, Notarverpflichtung über Vollmacht, Schlüsselübergabe jederzeit möglich – alles planbar, transparent und seriös.

Damit gelingt glücklicherweise auch ohne Makler ein souveräner Immobilienverkauf trotz räumlicher Trennung. Und eines ist gewiss: Wenn Sie diesen Prozess gut meistern, haben Sie nicht nur ein Haus verkauft, sondern persönlichen Erfolg – und Wachstum durch Organisation, Kommunikation und Zusammenarbeit in schwierigen Zeiten.

Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen im Zusammenhang mit rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Aspekten eines Immobilienkaufs wird empfohlen, eine entsprechend qualifizierte Fachperson (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar) zu konsultieren.

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